Hallo, nach meine Vorstellung unter Neu direkt mein Problem:
Ich habe heute dene T2w erworben und zuhause aufgebaut.
Das Gewicht war NICHT richtig eingestellt. Als ich es kalibrieren wollte musste ich feststellen, dass die Befestigungsstange am Tonarm hinten "Spiel" hat. Das Stück mit dem Gegengewicht wackelt nach links und rechts. Ich habe mal ein Foto beigefügt, anhand dessen man sieht wie es am Ende "abknickt".
Bevor ich aber alles wieder einpacke: Das kann doch nicht normal sein, oder?
Herzlichen Gruß
Torsten
Für mich sieht das nach einem Defekt aus und würde ihn umgehend zurückschicken.
Zum Pro-Ject T2w hätte Dir hier im Forum niemand geraten, das ist trotz des recht hohen Preises ein sehr einfaches Modell.
Natürlich verstehe ich Deine Motivation, diesen Spieler zu kaufen, da Du ihn ohne weitere Hardware in Dein Sonos Netzwerk integrieren kannst, glücklich wirst Du damit auf lange Sicht aber wahrscheinlich nicht.
Dein Gerät ist zudem noch fehlerhaft, das solltest Du schnell zurückschicken.
Ich würde auf Wandlung bestehen und von dem Geld eine hochwertigere Lösung kaufen, die wir hier im Forum finden werden.
Hallo Torsten,
nach Vergleich mit Bildern im Web kommt mir das wie ein Transportschaden vor. Da darf nix wackeln oder "abgeknickt" aussehen. Dieser Dreher muß zurück!
Welche WiFi Dreher "vernünftige Qualität" bieten und drahtlos an Sonos anschließbar sind weis ich nicht, das müßten ggf. Andere raten, denn ich bin weder Sonosfan noch Freund von Günstig-Drehern mit internem PhonoVV und AD Wandlung.
Und darum lese ich vorläufig mal nur mit, wünsche aber erfolgreiche Implementierung Deines Phonogenusses!
Und da jammern wir rum, wenn wir einen gebrauchten Dreher kaufen und der schadhaft ankommt. Dann sowas bei Neuware...Mußte nicht letztens grad einer seinen neuen Denon DP-300F zurückgeben?
Neuware aus dem Netz scheint immer weniger eine Option zu sein...

(29.01.26, 20:36)Spitzenwitz schrieb: [ -> ]Ich würde auf Wandlung bestehen und von dem Geld eine hochwertigere Lösung kaufen, die wir hier im Forum finden werden.
Micha, kurz mal nebenbei: den Begriff "Wandlung" gibt es in der deutschen Rechtsprechung nicht mehr.
Das nennt sich heute "Rücktritt vom Kaufvertrag" und bedingt idR mindestens 2 Reparaturversuche.
(29.01.26, 21:52)WBC schrieb: [ -> ]Micha, kurz mal nebenbei: den Begriff "Wandlung" gibt es in der deutschen Rechtsprechung nicht mehr.
Das nennt sich heute "Rücktritt vom Kaufvertrag" und bedingt idR mindestens 2 Reparaturversuche.
Das ist mir bewusst, wobei "Wandlung" und "Rücktritt vom Kaufvertrag" sich ja nicht unterscheiden.
Hier kommt beides ohnehin nicht zum Tragen, da ein Onlinegeschäft innerhalb der 14-tägigen Rückgabefrist vorliegt, für die keine Gründe genannt werden müssen.
Guten Morgen,
macht Euch keinen Stress ;-)
Wenn ich einen neuen bekomme und der ok ist ==> alles gut.
Wenn ich mein Geld wieder bekomme, auch ok. Dann frage ich gern nach eurem Rat zu anderen Setups.
Ich weiß, Schallplatten sind eine Religion für einige, was ok ist.
Aber es gibt für mich Wichtigeres im Leben. Ich möchte einfach nur Platten hören...
(29.01.26, 22:07)Spitzenwitz schrieb: [ -> ] (29.01.26, 21:52)WBC schrieb: [ -> ]Micha, kurz mal nebenbei: den Begriff "Wandlung" gibt es in der deutschen Rechtsprechung nicht mehr.
Das nennt sich heute "Rücktritt vom Kaufvertrag" und bedingt idR mindestens 2 Reparaturversuche.
Das ist mir bewusst, wobei "Wandlung" und "Rücktritt vom Kaufvertrag" sich ja nicht unterscheiden.
Hier kommt beides ohnehin nicht zum Tragen, da ein Onlinegeschäft innerhalb der 14-tägigen Rückgabefrist vorliegt, für die keine Gründe genannt werden müssen.
Deshalb schrob ich ja auch "
Begriff"...
