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20.12.23, 13:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.12.23, 13:46 von HighEndVerweigerer.)
Danke Lenni für den Link.
Endlich mal Zubehör, wo man auch dran glauben muß, dass es funzt. Nicht nur anschließen und et lübt.
Btw. wer nicht dran glaubt ist ein Ketzer und kommt niemals nich in den audiophilen HighEnd-Himmel. Für das audiophile Seelenheil kann man schonmal 'nen Euro mehr ausgeben.......
Und die, die sich hier lustig machen, kommen alle in die lowendige Hölle. Hinweg mit euch........
(Ich würde die Steckerleiste ja gern mal aufschrauben........)
Beste Grüße
Ralf
Ich will immer glänzen, obwohl ich keinen Schimmer habe..... .....(abgewandelt von Heinz Erhard)
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Der Inhaber wird sicher auch den Scheiben Globus vertreiben.
LG
Ingolf
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(20.12.23, 13:45)HighEndVerweigerer schrieb: (Ich würde die Steckerleiste ja gern mal aufschrauben........)
Wahrscheinlich sind diese Steckerleisten verklebt, damit man sie nicht zerstörungsfrei auf bekommt. wenn man sie wirklich aufschrauben kann, wird sie sicherlich mit Kunststoff ausgegossen sein. So ein Mysterium muss schließlich gewahrt werden.
Stell dir vor, du bestellst dir diese Leiste Online schraubst sie auf und siehst, dass es eine vollkommen normale billige Steckerleiste aus chinesischer Massenproduktion ist. Du würdest sie doch sofrt zurückschicken. Dass muss verhindert werden. Bei Kabeln wird ja dann oft eine Einspielzeit von mehreren Woche angegeben bevor sie ihre komplette Wirkung entfalten. Ein Schelm wer angesichts eines 14 tägigen Rückgabereccht was böses dabei denkt.
Grüße Jörg
Gehört wird mit Technics 1200 GR, Saba PSP 248 und National Panasonic SG5090
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Ich verstehe nicht wie man sich darüber lustig machen kann, hat doch noch keiner hier ausprobiert!
Ich verspreche euch, mit dieser Steckdosenleiste geht die Sonne auf und die Freude am hören nimmt ungeahnte Ausmaße an.
Ganz einfacher Test: Wenn ihr die Stecker da raus zieht ist es vorbei mit dem himmlischen Klang.
Gruß Jörg
Ich bin eigentlich ein ganz Netter, wenn ich Freunde hätte könnten die das sicher bestätigen.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.12.23, 14:44 von Darkstar.)
Ich wusste doch gleich, dass die Klang Aktivator Naturstein Fliesen aus Jörgs Produktion kommen.
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Dann wären die nicht so billig, das ist natürlich einfachste China-Ware.
Gruß Jörg
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Ernste Frage, ist das nicht schon Betrug und ein Fall für den Kadi ?
Gruss Jürgen
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.12.23, 16:27 von WBC.)
Nein.
Eine solche Offerte ist lediglich lt. BGB die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, welches der Anbieter lt. Paragraf 147 BGB (Annahme) annehmen kann, wenn der Kaufwillige das "Angebot" zum Kauf (Paragraf 145 BGB) durch schlüssiges Verhalten gemacht hat.
Den Begriff "zugesicherte Eigenschaft" eines Produktes gibt es seit Jahren im Kaufrecht nicht mehr.
Vereinbarungen dazu sind freiwillig und gelten nur als zugesichert, wenn der Anbieter zusichert, für das "tatsächliche" Vorhandensein der Eigenschaft rechtlich einzustehen.
Das wird bei einer solchen Verarsche jedoch niemand tun...
Somit wirst Du mit "Betrug" m.M.n. nicht weiterkommen...da werden im Kleingedruckten soviele Ausschlussgründe stehen, dass Dir schwindelig wird.
Ausserdem sind die hier zugesicherten Eigenschaften nicht eindeutig bestimmbar - wie willst Du also argumentieren ???
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(20.12.23, 16:18)WBC schrieb: Nein.
Eine solche Offerte ist lediglich lt. BGB die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, welches der Anbieter lt. Paragraf 147 BGB (Annahme) annehmen kann, wenn der Kaufwillige das "Angebot" zum Kauf (Paragraf 145 BGB) durch schlüssiges Verhalten gemacht hat.
Den Begriff "zugesicherte Eigenschaft" eines Produktes gibt es seit Jahren im Kaufrecht nicht mehr.
Vereinbarungen dazu sind freiwillig und gelten nur als zugesichert, wenn der Anbieter zusichert, für das "tatsächliche" Vorhandensein der Eigenschaft rechtlich einzustehen.
Das wird bei einer solchen Verarsche jedoch niemand tun...
Somit wirst Du mit "Betrug" m.M.n. nicht weiterkommen...da werden im Kleingedruckten soviele Ausschlussgründe stehen, dass Dir schwindelig wird.
Ausserdem sind die hier zugesicherten Eigenschaften nicht eindeutig bestimmbar - wie willst Du also argumentieren ???
Ist nicht mein Fachgebiet, klingt aber plausibel, leider
Gruss Jürgen
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