Alternativen zu Ebay und Kleinanzeigen im HIFI Bereich?
#17
(Gestern, 11:48)Spitzenwitz schrieb: Merke:

Kleinanzeigen meldet private Verkäufe ab 30 Transaktionen oder € 2.000 Euro Umsatz pro Kalenderjahr an das Bundeszentralamt für Steuern.

Wenn ich mich recht erinnere, machen das inzwischen alle Plattformen so. Nicht weil sie es wollen, sondern weil sie es müssen: PStTG

Dazu die KI:
Zitat:Online-Plattformen wie eBay, Kleinanzeigen oder Vinted müssen Ihre Verkaufsdaten automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern melden, sobald Sie in einem Kalenderjahr mindestens 30 Transaktionen durchführen oder einen Umsatz von mehr als 2.000 Euro nach Abzug von Gebühren erzielen. [1, 2]
Die Meldung basiert auf dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Die beiden Grenzwerte gelten pro Plattform und Kalenderjahr. [1, 3, 4]
Die Meldegrenzen im Überblick
  • Ab 30 Verkäufen: Verkaufen Sie 30 oder mehr Artikel im Jahr, erfolgt eine Meldung – selbst wenn der Gesamtumsatz nur wenige Euro beträgt. [1, 5]
  • Ab 2.000 Euro Umsatz: Überschreiten Ihre Einnahmen (nach Abzug von Plattformgebühren) diesen Betrag, werden Sie gemeldet – auch wenn es sich nur um einen einzigen teuren Gegenstand (z. B. ein gebrauchtes Auto) handelt. [1, 5]

Wichtig: Meldepflicht bedeutet nicht gleich Steuerpflicht!
Eine Meldung durch die Plattformbetreiber wie eBay führt nicht automatisch dazu, dass Sie Steuern zahlen müssen. Das Finanzamt prüft lediglich, ob Sie die Plattformen privat oder gewerblich nutzen. [1, 3, 6]
  • Reine Privatverkäufe (z. B. der Verkauf von getragener Kleidung oder alten Möbeln aus dem eigenen Keller) bleiben in der Regel steuerfrei, da Sie hierbei meist keinen Gewinn erzielen. [1]
  • Private Veräußerungsgeschäfte (Gegenstände, die Sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf mit Gewinn weiterverkaufen) sind bis zu einer Freigrenze von 1.000 Euro Gewinn pro Kalenderjahr steuerfrei. Ab 1.001 Euro Gewinn muss der gesamte Betrag versteuert werden. [7, 8]
  • Gewerbliches Handeln wird vermutet, wenn Sie regelmäßig Neuware verkaufen, Artikel gezielt zum Weiterverkauf einkaufen oder über einen langen Zeitraum sehr viele gleichartige Waren anbieten. In diesem Fall fordert das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Steuererklärung auf. [6, 7]

[1] https://pages.ebay.de
[2] https://www.steuertipps.de
[3] https://kanzlei-skuld.de
[4] https://www.steuerring.de
[5]
[6] https://www.finanztip.de
[7] https://www.accountable.de
[8] https://repicks.de
Gruß

Jan

Si vis pacem, para bellum

Angeschlossene Dreher:
JVC QL-Y55F, Victor QL-Y77F, Technics SL-1300 , Revox B795 

Darf gehen:
Denon DP-37F, Technics SL-Q 33, Sony PS 5550, Luxman PD-284

ToDos:
Sharp Optonica RP-5100, SABA PSP 910, Dual 1019, Dual 1219

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RE: Alternativen zu Ebay und Kleinanzeigen im HIFI Bereich? - von Jan - Gestern, 12:16

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