01.08.23, 10:04
(31.07.23, 13:38)Jan schrieb: Ich habe nun eine Nachricht vom Zoll: Das Gerät ist nicht Einfuhrfähig und darf nicht in den Verkehr gebracht werden.
Begründung: Fehlendes CE-Siegel, fehlende Herstellerangabe, fehlende Bedienungsanleitung
Also versuche ich jetzt mein Geld wiederzubekommen und werde es dann erneut versuchen
So wie Rolf schreibt scheint es ja über Österreich einfacher zu sein.
Also erst nach Österreich und dann nach Deutschland ? Weil A zu D ist EU und damit keine weitere Prüfung
Gruss Jürgen
Ein Tag ohne Musik ist wie Currywurst ohne Pommes. Kann man essen, macht aber keinen Spaß.
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