19.12.23, 16:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.12.23, 16:24 von Spitzenwitz.)
Ich bin bekanntermaßen ein krasser Befürworter des Originalzustandes.
Bei mir haben nur Geräte im absoluten Originalzustand ein Bleiberecht.
Ist die Beschriftung nur minimal verwischt, ist das in der Regel schon ein Ausschlusskriterium.
Ausnahmen bilden nur extrem seltene oder teure Geräte.
Geräte, die mit LED Umbau kommen, werden zurückgerüstet, wenn dies noch möglich ist und das Gerät sonst die Spezifikationen erfüllt.
Solche mit nachträglich lackierten, folierten oder furnierten Gehäusen fliegen kompromisslos raus.
Lediglich Umbauten, die vollständig und spurlos reversibel sind, kann ich akzeptieren.
Bei mir haben nur Geräte im absoluten Originalzustand ein Bleiberecht.
Ist die Beschriftung nur minimal verwischt, ist das in der Regel schon ein Ausschlusskriterium.
Ausnahmen bilden nur extrem seltene oder teure Geräte.
Geräte, die mit LED Umbau kommen, werden zurückgerüstet, wenn dies noch möglich ist und das Gerät sonst die Spezifikationen erfüllt.
Solche mit nachträglich lackierten, folierten oder furnierten Gehäusen fliegen kompromisslos raus.
Lediglich Umbauten, die vollständig und spurlos reversibel sind, kann ich akzeptieren.
Gruß
Michael
Michael