Plattenspieler-Forum

Normale Version: Was sind das für Spitzbuben
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KeePass ist super, das nutzen wir auf Arbeit auch in zweifacher Ausführung: für die Leitungsebene und noch eins für die Geschäftsführung, so dass jeder in seinem Arbeitsbereich auch arbeitsfähig ist und nur der eigenen Gehaltsklasse entsprechend Mist bauen kann...

In Teilen entwickeln sich Digitallösungen langsam des Aufwandes wegen zum Krampf anstelle einer Arbeitserleichterung, aber das liegt zum einen an der kriminellen Energie organisierter Betrüger (die es auch schon früher gab), aber auch an den Vertragspartnern/Rahmengebern, welche die positiven Effekte von Digitallösungen mit einem unterirdischen workflow zerstören, um Digitalisierung als kleinteiliges Kontrollinstrument und automatische Abrechnungsverweigerung zu missbrauchen - nicht zu vergessen die innovationsverhindernden sog. Datenschutzbeauftragten, die noch nicht verstanden haben, dass der Schutz persönlicher Daten ein relatives Rechtsgut in Konkurrenz zu anderen Rechtsgütern (wie z. Bsp. das Recht auf körperliche Unversehrtheit) ist. Pot. Datenschutzverletzungen sollten immer im Sinne des Risikomanagements bewerten werden, d.h., Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe sind hier relevant und nicht die Möglichkeit an sich. 

Wenn Datenschutzbeauftragte Atomkraftwerke hätten genehmigen müssen, würden wir uns jetzt nicht über Endlager Gedanken machen müssen Angel
(02.02.24, 18:16)rowo schrieb: [ -> ].............für die Leitungsebene und noch eins für die Geschäftsführung.......

Smile Die Auftrennung in "Leistungsebene" und "Geschäftsführung" ist th_up
Beim Datenschutz habe ich eine etwas andere Sicht. Natürlich ist dieser immer im Kontext zu betrachten, aber der Schutz der personenbezogenen Daten ist nun mal ein Grundrecht (Art. 4 der Charta der europäischen Union) und hat damit einen sehr hohen Stellenwert, der durchaus vergleichbar ist mit dem recht auf körperliche Unversehrtheit. Trotzdem ist meine Aufgabe als Datenschutzbeauftragter primär, Verarbeitungen zu ermöglichen, weil ich die passenden Rechtsgrundlagen ermittle. Ohne Rechtsgrundlage ist eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten illigal. Daraus resultierend kann ein Datenschutzbeauftragter die Verarbeitung weder verhindern, noch erschweren. Er verhindert nur, dass sich die Verantwortlichen und deren Vertreter strafbar machen.
(02.02.24, 18:34)Jan schrieb: [ -> ]Trotzdem ist meine Aufgabe als Datenschutzbeauftragter primär, Verarbeitungen zu ermöglichen...

...und diese Aufgabe verstehen einige Deiner Zunft nicht; sie begreifen sich als launische Veto-Spieler.

Ich mag Deine Einstellung Wink
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