15.06.25, 23:21
Hi,
ich muss sagen für mich grenzt das hier Gelesene an einen Betrugsversuch:
Der Verstärker wurde von einem Nichtfachmann lackiert, und jetzt ist er defekt. Jetzt wurde die Lackierung entfernt und das Gerät wird dem Händler ohne dieses zu erwähnen als Gewährleistungsfall präsentiert. Außerdem möchte man gerne noch ein Ersatzgerät für die Reparaturzeit haben, was natürlich völlig aus der Luft gegriffen ist. Es ist auch dem Käufer bekannt dass Fezz aus Polen kommt, natürlich schickt der Händer das Ding nach Polen. Leica schickt seine Ferngläser nach Portugal, wo sie produziert werden, da kann man schon mal 6 Wochen warten. Das würde ich beim Verstärker jetzt auch mal ansetzen. Neben den Versandwegen muss sich ja auch jemand das Gerät ansehen, den Fehler analysieren und reparieren.
Der Händer hat das Recht auf mehrere Nachbesserungsversuche, besonders wenn das erste halbe Jahr verstrichen ist: Die KI sagt dazu: Die sechsmonatige Beweislastumkehr im Gewährleistungsrecht bedeutet, dass innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf eines Produkts (Verbrauchsgüterkauf) vermutet wird, dass ein Mangel, der auftritt, bereits beim Kauf vorhanden war. Der Verkäufer muss dann beweisen, dass der Mangel nicht bei Übergabe vorhanden war. Nach Ablauf dieser sechs Monate kehrt sich die Beweislast um, und der Käufer muss den Nachweis erbringen, dass der Mangel schon bei der Lieferung bestand
Die Röhren selber sind sicher von diesem Recht ausgenommen, das sind reine Verbrauchsmaterialien.
Viele Grüße
Andreas
ich muss sagen für mich grenzt das hier Gelesene an einen Betrugsversuch:
Der Verstärker wurde von einem Nichtfachmann lackiert, und jetzt ist er defekt. Jetzt wurde die Lackierung entfernt und das Gerät wird dem Händler ohne dieses zu erwähnen als Gewährleistungsfall präsentiert. Außerdem möchte man gerne noch ein Ersatzgerät für die Reparaturzeit haben, was natürlich völlig aus der Luft gegriffen ist. Es ist auch dem Käufer bekannt dass Fezz aus Polen kommt, natürlich schickt der Händer das Ding nach Polen. Leica schickt seine Ferngläser nach Portugal, wo sie produziert werden, da kann man schon mal 6 Wochen warten. Das würde ich beim Verstärker jetzt auch mal ansetzen. Neben den Versandwegen muss sich ja auch jemand das Gerät ansehen, den Fehler analysieren und reparieren.
Der Händer hat das Recht auf mehrere Nachbesserungsversuche, besonders wenn das erste halbe Jahr verstrichen ist: Die KI sagt dazu: Die sechsmonatige Beweislastumkehr im Gewährleistungsrecht bedeutet, dass innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf eines Produkts (Verbrauchsgüterkauf) vermutet wird, dass ein Mangel, der auftritt, bereits beim Kauf vorhanden war. Der Verkäufer muss dann beweisen, dass der Mangel nicht bei Übergabe vorhanden war. Nach Ablauf dieser sechs Monate kehrt sich die Beweislast um, und der Käufer muss den Nachweis erbringen, dass der Mangel schon bei der Lieferung bestand
Die Röhren selber sind sicher von diesem Recht ausgenommen, das sind reine Verbrauchsmaterialien.
Viele Grüße
Andreas