30.01.26, 11:12
(29.01.26, 22:07)Spitzenwitz schrieb:(29.01.26, 21:52)WBC schrieb: Micha, kurz mal nebenbei: den Begriff "Wandlung" gibt es in der deutschen Rechtsprechung nicht mehr.
Das nennt sich heute "Rücktritt vom Kaufvertrag" und bedingt idR mindestens 2 Reparaturversuche.
Das ist mir bewusst, wobei "Wandlung" und "Rücktritt vom Kaufvertrag" sich ja nicht unterscheiden.
Hier kommt beides ohnehin nicht zum Tragen, da ein Onlinegeschäft innerhalb der 14-tägigen Rückgabefrist vorliegt, für die keine Gründe genannt werden müssen.
Deshalb schrob ich ja auch "Begriff"...
LG Carsten
Ok, da es ja offenbar inzwischen "chic" ist:
Venit, vidit, vicit
Für den ersten Eindruck gibt es kein zweites Mal...
Ecki40 - forever here
Meine Musik
Ok, da es ja offenbar inzwischen "chic" ist:
Venit, vidit, vicit
Für den ersten Eindruck gibt es kein zweites Mal...
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