(07.10.24, 20:48)Spitzenwitz schrieb: Der Regar Planar 1 lebt vom einst guten Namen Rega, ich würde trotz der vielen rätselhaft guten Testergebnisse dringend davon abraten und auf eine Wandlung bestehen, der ein Händler allerdings nicht zustimmen muss.
Da ich gerade in genau einen solchen Situation stecke und dementsprechend im Thema bin, ein paar Anmerkungen dazu:
Den Begriff "Wandlung" gibt es im deutschen Recht nicht mehr - es geht hier und heute um "Inanspruchahme des Rücktrittsrecht von einem Kaufvertrag bei Mängeln" nach Paragraph 437 Abs.2 BGB und 634 Abs.3 BGB, jeweils in Verbindung mit Paragraph 323 BGB.
Der Rückgabegrund "Nichterfüllung einer zugesicherten Eigenschaft" ist hier definitiv gegeben, da das Gerät offensichtlich keine Platten abspielen kann, obwohl es sicherlich dafür angeschafft wurde.
Jedoch hat der Händler ein 3-maliges "Nachbesserungsrecht", wovon er garantiert Gebrauch machen wird.
Das wird also u.U. eine langwierige Geschichte...
Ich bin gespannt, ob das Geld zurückkommt oder der reparierte Plattenspieler...
LG Carsten
Für den ersten Eindruck gibt es kein zweites Mal...
Ecki40 - forever here
Meine Musik / Überzähliges Vinyl tauschen
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